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Radwege:


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- Promillegrenze: 0,5.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz Platz nehmen.
- Vorfahrtsregelungen: Generell rechts vor links. Im Kreisverkehr gilt diese Priorit-Regelung oft nicht. Das Schild mit der Aufschrift
Vous navez pas la priorit signalisiert allen Fahrern, dass die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt haben. Die so genannte Passage protg
gewährt Fahrzeugen auf allen größeren Straßen außerhalb von Ortschaften Vorfahrt. Sie sind in der Regel mit einem X auf dreieckigem
Untergrund beschildert. Darunter steht Passage protg.
- Tagsüber sollte außerorts auch mit Abblendlicht gefahren werden.
Abblendlicht muss zurzeit bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels eingeschaltet werden.
- Parken und Halten ist unter Brücken in Tunnels und Unterführungen verboten.
 Geschwindigkeitsdelikte und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden umgehend mit Bußgeldern geahndet.

Alkoholtests sind üblich.

Höchstgeschwindigkeiten für Pkw:

in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h

außerhalb von Ortschaften: 80 km/h

auf Straßen mit zwei Fahrspuren in jeder Richtung: 110 km/h

auf Autobahnen: 130 km/h

 

 

 

 

 

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts nicht schneller als 80 km/h und auf Schnellstraßen höchstens 100 km/h fahren.
Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.
Kfz über 3,5 t: außerorts 80, auf Schnellstraßen (2 Fahrspuren in jeder Richtung) 100, auf Autobahnen 110 km/h.

Besondere Bestimmungen:
Straßenbahn hat Vorfahrt. Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen vorgeschrieben.

Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.

Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Kreisverkehr hat Vorfahrt soweit (eigentlich immer) entsprechend beschildert.
Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland.

Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.
 
Besondere Verkehrs- und Hinweisschilder:

Aire de... = Rastplatz
BIS = Nebenstrecke / Alternative Strecke
Centre Ville = zur Stadtmitte
Chaussée déformée = schlechte Fahrbahndecke
Déviation = Umleitung
Interdiction de stationner = Halten/Parken verboten

Office de tourisme = Fremdenverkehrsamt
Passage interdit = Durchfahrt verboten
Ralentir = langsam fahren!
Rappel = Erinnerung, Mahnung
Sortie = Ausfahrt
Syndicat d'initiative = Fremdenverkehrsamt

Toutes Directions = alle Richtungen
Travaux = Baustelle

 

 Umweltzone "Gironde"

 

Seit 28.07.2017 ist es Pflicht eine Plakette zu haben. 

Jeder Verstoß gegen die Vignettenpflicht und gegen die Verkehrseinschränkung wird mit einer Strafe von 68 bis 375 Euro bestraft; bei Zahlung direkt vor Ort etwas weniger. Grundlage dafür sind die Artikel L.325-1 bis L.325-3 und R.411-19 des französischen Verkehrsgesetzbuchs.

  • temporäre Umweltzone

  • wenn aktiviert, dürfen alle PKW ohne Plakette zwischen 6-20 Uhr nicht fahren.

  • Plakette kaufen (click)

  • Zertifikat ins Handschuhfach

  • Handyapp Green-Zones

  • Grüne Plakette: Alle 100 % Elektro- und Wasserstofffahrzeuge 

 

  • 1er Lila: Alle Benzin- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, Euro 5, 6 Benzinfahrzeuge , Euro-6-Benzin-Lkw , Euro 6-Biodiesel-Lkw ,  2 Euro 4,5 Räder

 

  • 2er gelb: Euro 4-Benzinfahrzeuge, Euro 5-Benzin-Lkw, Euro 5, 6 Dieselfahrzeuge, Euro 6 Diesel-Lkw, 2 Euro-3-Räder

 

  • 3er Orange: Euro 2, 3 Benzinfahrzeuge, Euro 3, 4 Benzin-Lkw, Euro-4-Dieselfahrzeuge, Euro-5-Diesel-Lkw, Euro 5-Biodiesel-Lkw, 2 Euro 2 Räder 

 

Aktuelle Pflicht für Plaketten seit dem 28.07.2017:

PKW (M1) Leichte Vierräder (L6e) Kleinbus (M2)
Lkw (Transporter) (N2) Vierräder (L7e) Reisebus (M3)
Lkw (N2) (N3) Dreiräder (L2e) Schnelle Dreiräder (L5e)
Leichte Nutzfahrzeuge (N1) Mofa/Moped (L1e)  
Wohnmobil (M1) Motorrad (L3e)  
Schweres Wohnmobil (M1) Motorrad mit Beiwagen (L4e)  

Die französische Regierung hat bereits im Januar 2017 die Einfahrt in Umweltzonen so geregelt, dass jeder eine passende Plakette an seinem Auto haben muss,

 um bei aktivierter Umweltzone weiterhin auf der Straße zwischen 6-20 Uhr mobil zu sein. Auch die komplette "Gironde" bildet eine eigene Umweltzone.

Sie bekommen nach dem Kauf, ca. nach 2 Tagen, eine Kopie des Zertifikats per Mail. Dieses Zertifikat sollten Sie im Handschuhfach verstauen. Damit könnten Sie sich notfalls schon als berechtigt ausweisen.

Der Rest kommt auf dem Postweg. Die Zustellzeit für die Plaketten soll angeblich maximal 15 Tage ab Bestellung dauern. Also kümmert Euch rechtzeitig!

Wir empfehlen dringend, die Plakette nur über die angegebenen Links zu bestellen, weil viele Scharlatane unterwegs sind, die für die Plaketten wesentlich mehr Geld verlangen, als die üblichen knapp über 4 Euro.


 
gurp.de hat deshalb beim ADAC angefragt und folgende Antwort erhalten:
 
"2017 wurden in mehreren französischen Départements temporäre Umweltzonen ZPAd (Zone de Protection de l’Air départementale) eingeführt, unter anderem auch im Départment Gironde. Im Falle eines Luftverschmutzungsalarms in einer Stadt oder einer Gemeinde innerhalb des Départements können dann lokal temporär gültige Verkehrsbeschränkungen durch den Präfekten ausgesprochen werden und Fahrverbote für Fahrzeug ohne französische Umweltplakette Crit´Air und in einem weiteren Schritt für Fahrzeuge mit bestimmten Crit´Air-Plaketten in Kraft treten. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann kannst du die für dein Fahrzeug passende Plakette vor deinem Urlaub hier erwerben=> https://www.certificat-air.gouv.fr/de/demande-ext/cgu
 
 

Hier gibt es noch ein Merkblatt zur Gironde Umweltzone. https://maps.adac.de/touristik/trans/uwz/F_Umweltzone_Gironde.pdf

Ansonsten beantwortet der ADAC zuverlässig die Fragen zu diesem Thema https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/umweltzonen-frankreich/


Hier kann man was zu Ausnahmeregelungen Oldtimern etc. lesen. https://www.crit-air.fr/de/informationen-zur-critair-vignette/die-critair-vignette/ausnahmeregelungen.html


Auch unsere Nachbarseite, medoc-notizen.eu, die für gute Informationen bekannt ist, hat mitgeteilt, dass auch ausländische Fahrzeuge die Plakette haben müssen.

 Es können Bußgelder zwischen 68 und 135 Euro verhängt werden. Bei anderen Quellen war von bis zu 350 Euro zu lesen.

Auch Schwerbehinderte mit blauem EU-Parkausweis brauchen die Plakette, sind aber von den Fahrverboten nicht betroffen.=> https://medoc-notizen.eu/umweltplakette-critair-zonen


Wir übernehmen keine Garantie auf die Richtigkeit. Dieser Text wurde so geschrieben, wie wir es verstanden haben. MFG www.gurp.de

 

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